Verhältnismäßigkeit
In Kürze
Verhältnismäßigkeit beschreibt das Gebot ausgewogener Mittelwahl bei rechtlich relevanten Maßnahmen. Es steuert Entscheidungen mit belastender Wirkung und begrenzt deren Intensität sachlich.
Definition
Verhältnismäßigkeit ist ein arbeitsrechtliches Rechtsprinzip. Es verlangt, dass eine Maßnahme objektiv geeignet, erforderlich und angemessen zur Zielerreichung ausgestaltet ist. Der Begriff beschreibt ein strukturiertes Prüfungsprogramm zur Begrenzung rechtlich relevanter Belastungen im Arbeitsverhältnis. Verhältnismäßigkeit liegt vor, wenn festgelegt ist, dass kein milderes gleich wirksames Mittel zur Verfügung steht. Zusätzlich muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Eingriffsintensität und verfolgtem Zweck bestehen. Im Arbeitsrecht ist das Prinzip funktional in Treu und Glauben nach § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert. Verhältnismäßigkeit begründet keine gesetzliche Verpflichtung zur Wahl eines bestimmten Mittels. Abzugrenzen ist der Begriff vom öffentlich-rechtlichen Übermaßverbot mit verfassungsrechtlicher Primärbindung staatlichen Handelns. In der Praxis steuert Verhältnismäßigkeit die rechtliche Kontrolle arbeitsrechtlicher Maßnahmen mit nachteiliger Wirkung.