Verhältniswahl
In Kürze
Verhältniswahl bezeichnet ein listenbezogenes Wahlsystem zur proportionalen Sitzverteilung. Sie wird im Betriebsverfassungsrecht als gesetzlicher Regelfall angewendet.
Definition
Verhältniswahl ist ein arbeitsrechtliches Wahlverfahren. Es bestimmt die Verteilung von Mandaten nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der auf Vorschlagslisten entfallenden Stimmen. Der Begriff beschreibt ein listenorientiertes Wahlsystem ohne personenbezogene Mehrheitsentscheidung. Verhältniswahl liegt vor, wenn mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht und rechnerisch proportional berücksichtigt werden. Die Sitzverteilung erfolgt anhand eines gesetzlich vorgesehenen Höchstzahlenverfahrens. Rechtsgrundlage ist § 14 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Verbindung mit der Wahlordnung (WO). Verhältniswahl begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Rechenverfahren außerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Abzugrenzen ist der Begriff von der Mehrheitswahl bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag. In der Praxis steuert Verhältniswahl die Zusammensetzung von Betriebsratsgremien und betriebsverfassungsrechtlichen Ausschüssen.