Verhandlungsführung
In Kürze
Verhandlungsführung bezeichnet das strukturierte Führen von Gesprächen zur Interessenabstimmung. Sie dient der Herbeiführung verbindlicher Ergebnisse zwischen mehreren Beteiligten.
Definition
Verhandlungsführung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie beschreibt die planmäßige Steuerung kommunikativer Prozesse zur Ausbalancierung widerstreitender oder unterschiedlicher Interessen. Der Begriff erfasst das zielgerichtete Vorgehen bei Gesprächen mit Entscheidungs- oder Einigungsfunktion. Verhandlungsführung liegt vor, wenn Inhalte, Ablauf und Positionen systematisch festgelegt und aktiv vertreten werden. Vorausgesetzt ist eine strukturierte Kommunikation unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhandlungsspielräume der Beteiligten. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht nicht, die Anwendung folgt allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Verhandlungsführung begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Verhandlungserfolg. Abzugrenzen ist der Begriff von der einseitigen Weisung ohne vorherige Verständigung. In der Praxis prägt Verhandlungsführung betriebliche Entscheidungsprozesse und kollektivrechtliche Abstimmungen.