Verhaltensbedingte Kündigung
In Kürze
Die Verhaltensbedingte Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Sie setzt steuerbares und vorwerfbares Verhalten voraus.
Definition
Die Verhaltensbedingte Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund schuldhafter Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. Die Verhaltensbedingte Kündigung erfasst Pflichtverstöße aus Leistungs-, Ordnungs-, Vertrauens- oder Nebenpflichtbereichen. Sie liegt vor, wenn ein steuerbares Verhalten objektiv geeignet ist, das Arbeitsverhältnis dauerhaft zu beeinträchtigen. Voraussetzung ist regelmäßig eine negative Zukunftsprognose hinsichtlich weiterer Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Zudem muss zuvor eine einschlägige Abmahnung erfolgt sein, soweit sie nicht ausnahmsweise entbehrlich ist. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 1 Absatz 2 Kündigungsschutzgesetz KSchG. Die Verhaltensbedingte Kündigung begründet keinen Anspruch auf Abfindung. Sie ist von der personenbedingten Kündigung abzugrenzen, die auf nicht steuerbare Ursachen gestützt wird. In der Praxis ist die Verhaltensbedingte Kündigung häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Kündigungsschutzverfahren.